Abrechnung
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Logopädische/ergotherapeutische Therapie auf ärztliche Verordnung: Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse bzw. im Falle einer privaten Krankenversicherung mit dem Patienten/der Patientin.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100% der Behandlungskosten. Erwachsene, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen einen Eigenanteil von 10% und eine Verordnungsgebühr von zehn Euro zahlen.
- Logopädische/ergotherapeutische Diagnostik auf ärztliche Verordnung – s.o.
- Logopädische/ergotherapeutische Beratung auf ärztliche Verordnung - s.o.
- UK-Beratung gegen Eigenleistung/Rechnung
- Logopädische Therapie/Ergotherapie auf Selbstzahlerleistung
- Beratung und Betreuung von Einrichtungen (z.B. Schulungen, offene Sprechstunden, Gruppenangebote, Implementierung von UK, …) gegen Rechnung
- Kostenübernahme nach Beantragung durch SGB XII (Sozialhilfe) oder SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)