Informationen für Patienten
In der Logopädie werden Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör-, Schluck- und Fütterstörungen untersucht, beraten und behandelt. Prävention, z.B. zur Vorbeugung von Stimmproblemen bei Sprechberufen, gehören ebenfalls zum logopädischen Arbeitsfeld. Das übergeordnete Ziel der Therapie ist es, Kommunikationsfähigkeiten (wieder)herzustellen und zu fördern.
Ergotherapie fördert die Handlungsfähigkeit des Menschen und unterstützt bei der Ausführung wichtiger Alltagsaktivitäten. Jeder Mensch führt im Alltag verschiedenste Tätigkeiten aus. Die Oberbegriffe für diese unterschiedlichen Bereiche lassen sich unter Freitzeitaktivitäten, Selbstversorgung und Produktivität zusammenfassen. Ziel der Ergotherapie ist es, bestehende Probleme in den genannten Bereichen zu beheben oder zu verbessern.
Logopädie und Ergotherapie sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und werden in den jeweiligen Heilmittelrichtlinien geregelt.
Die einzelnen Behandlungen dauern je nach Anforderung und Verordnung durch den Arzt/die Ärztin 30, 45 oder 60 Minuten und finden in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt. Die Frequenz der Behandlung legt der Arzt/die Äztin fest. Neben wöchentlichen Terminen können auch z.B. monatliche Kontroll- und Beratungstermine stattfinden. Die Gesamtdauer der Therapie variiert zwischen kurzen Zeiträumen von einigen Wochen bis hin zu Monaten oder einer Langzeitbegleitung über Jahre. Auch Intervalltherapien können Sinn machen.
Für eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse muss die logopädische Therapie/Ergotherapie von einem Arzt/einer Ärztin (z.B. Allgemeinarzt, HNO, Kinderarzt, etc.) verordnet werden. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100% der Behandlungskosten. Erwachsene, die gesetzlich krankenversichert und nicht zuzahlungsbefreit sind, müssen einen Eigenanteil von 10% und eine Verordnungsgebühr von zehn Euro zahlen.
Auch bei PrivatpatientInnen benötigen wir zur Durchführung der Beratung und/oder Therapie eine ärztliche Verordnung. Beim ersten Termin besprechen wir die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag über die logopädische/ergotherapeutische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab. Dieser kann zu Beginn der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden. Die Behandlung von PrivatpatientInnen erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und PatientIn, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse.